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Brief an die Mitglieder Förderverein

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(@lindenau)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 8 Jahren
Beiträge: 339
Themenstarter  

Sehr geehrte  Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,

wir als Förderverein bemühen uns, die notwendige Rechtssicherheit und den demokratischen Anstand beim PSH-SH in einer demokratischen Weise einzufordern. Wir engagieren uns deshalb für unseren Reitsport - insbesondere für den Turniersport - einen zeitgemäßen Handlungsrahmen (LK-Bestimmungen) zu realisieren. Die Rahmenbedingungen der LPO 2018 werden akzeptiert. Erfolgreich durch unsere Bemühungen wurden einige LK-Bestimmungen ersatzlos gestrichen, wie z.B. die Pilotprojekte, die Starteinschränkungen bei den Leistungsklassen, Geldpreis-Auszahlung.

Da die FN/LK eine Monopolstellung bei der Genehmigung/Kontrolle der Ausschreibungen der Turniere hat, bedarf es weiterer zeitgemäßer Anpassungen, die wir einfordern:

  1. Deckelung der Parkgebühren

diese ist aufzuheben, denn ohne Zuschauereinnahmen wie u.a. Parkgebühren sind die zur Verfügung gestellten Startplätzen nicht zu refinanzieren. Ohne Zuschauer ist eine Turnieratmosphäre mit Emotionen nicht denkbar. Ohne diese Voraussetzung ist ein Sponsoring der Geldpreise für die Reiter/Halter nicht realisierbar.

Ergänzend sei  erwähnt, dass die LK-Hamburg die Deckelung der Parkgebühren ab dem 01.03.2020 aufgehoben hat und nur die Veröffentlichung in der Ausschreibung verlangt.

  1. Wegfall der Zwangsveröffentlichung bei P+S

 Durch die fortschreitende Digitalisierung (FN-Neon) ist das Genehmigungsverfahren entsprechend anzupassen. Die zeitliche durch die LK bestimmte Zwangsveröffentlichung  in Pferd + Sport ist zu beenden und als „ Dienstleister der Veranstalter“ ist den Wünschen der Veranstalter  bei den Veröffentlichungen Rechnung zu tragen.

  1. Landesreitergroschen

Entspricht  3% der ausgewiesenen Geldpreise an die LK, zahlbar durch den Veranstalter, ist zu streichen. Die ausgewiesenen Geldpreise haben heute eine andere Bedeutung, wie bei der Einführung der LPO 1976. Die Geldpreise müssen nicht mehr ausgezahlt werden, sie dienen nur noch als statistisches Mittel bei der Ermittlung der Lebensgewinnsumme der Pferde. Die ausgezahlten Geldpreise an die Reiter mit einer Strafgebühr zu versehen, erscheint kontraproduktiv und ist nicht zu begründen.

  1. Wir fordern, dass die von dem PSH-SH satzungsrelevanten Good-Governance Regeln durch den Vorstand und der Geschäftsstelle vorgelebt werden, und dass eine entsprechende Rechtssicherheit mit dem notwendigen demokratischen Anstand hergestellt wird.

 

  1. Lindenau, 27.08.2020

   
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