Tierzuchtgesetz
Stellungnahme für den Umwelt- und Agrarausschuss des SH-Landtages

Dem Wunsch des Agrarausschusses des SH-Landtages komme ich gerne nach und gebe folgende schriftliche Stellungnahme.

Wie Herr Dr. Kämpfer in seinem Schreiben vom 27.07.2012 mitteilte, wird das MELUR von der Option des § 8 Abs. 3 Tierzuchtgesetz, weiterhin hoheitliche Aufgaben im Bereich des Pferdesports wahrzunehmen, keinen Gebrauch machen. 
Herr Dr. Kämpfer empfahl ”sich grundsätzlich direkt an die jeweils zuständigen Zuchtorganisationen oder die Landeskommission zu wenden.“
Genau dies habe ich seit Mai 2010 getan, ohne jegliche Resonanz oder Gesprächsbereitschaft.
Anhand von Beispielen (PSH und Landeskommission) möchte ich die Notwendigkeit eines gesetzlichen Handlungsrahmens verdeutlichen.

Die Kontrolle der Leistungsprüfungen im Pferdesport gem. LPO durch die Landeskommission ist noch eine hoheitliche Aufgabe und über den staatlichen Vertreter ist somit noch eine Beschwerdemöglichkeit gegeben. 
Diese würde bei Nichtwahrnehmung der Option wegfallen und die Gerichtsbarkeit verbliebe ausschließlich innerhalb des PSH.
Revisionen und Beschwerden wurden vom PSH nicht angenommen, Verstöße einiger LK-Mitglieder gegen LPO wurden nicht geahndet. Der PSH selbst hat nicht reagiert. Die Satzung sieht keine entsprechenden Gremien und Beschwerdestellen vor.
Über den staatlichen Vertreter Rechte einzufordern war bis jetzt die einzige Möglichkeit. 

Durch die Anerkennung des MELUR würde der PSH mit der Beaufsichtigung, Genehmigung der Leistungsprüfungen alleinig betraut – eine staatliche Vertretung und Aufsicht wäre nicht mehr gegeben.

Um einen demokratischen Rahmen zu erarbeiten, nach dem die Verbände Regeln, ihre Ziele und Selbstverwaltung gestalten und organisieren, wäre es eine Möglichkeit, einen Arbeitskreis unter Leitung des MELUR zu bilden, um Vorschläge für behördliche Vorgaben zu erarbeiten.
Als Teilnehmer dieses Arbeitskreises würde ich vorschlagen:

1. Holsteiner Verband : Dr. Lüneburg oder Dr. Nissen
2. PSH: Vorsitzender D. Medow
3. private Hengsthalter: Vorsitzender B. Mohr
4. Züchter, vereidigter Buchprüfer : T. Beuck
5. Amtsgericht SL, Turnierrichter: Chr. Blöcker
6. Holsteiner Schaufenster: D. Lindenau

Die Subsidiarität der aktiven Teilnehmer sollte gestärkt werden und es sollte Wettbewerb mit demokratischem Verhalten, Eigeninitiative und Innovation zugelassen werden, um den besten Weg für ein gemeinsames Ziel zu finden.

Die Landeskommission besteht aus 20 Mitgliedern, davon werden 11 Mitglieder vom PSH vorgeschlagen und von der Landwirtschaftskammer-SH bestätigt. 
Vier Mitglieder der Landeskommission stehen in Doppelfunktion zum PSH.

Wenn die Mitgliedschaften des MELUR und der Landwirtschaftskammer-SH in der Landeskommission erlöschen, müssen neue Strukturen erarbeitet werden; vergl. z. B. Satzung LV Berlin-Brandenburg.

Am Beispiel der Landeskommission könnte eine Organisationsform wie folgt aussehen:
• Die Ernennung der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag entsprechend zu bildender Fachausschüsse und wird dann auf der Hauptversammlung des PSH bestätigt.

• Doppelfunktionen sind nicht zugelassen. Ausnahme der Geschäftsführer, aber ohne Stimmrecht als ausführendes Organ.

• Zwei Vertreter der Tierärzte bzw. der Voltigierer sind nicht notwendig.

• Überlegenswert wäre ein ständiger Disziplinarausschuss bzw. ein unabhängiger Beirat für Compliance und für Petitionen, der Anträge an das Schiedsgericht zur Entscheidung geben kann. 
Dadurch ist es möglich, die Einhaltung der LPO zu kontrollieren.
Fairer Wettbewerb wird durch die Revisionsmöglichkeiten und Beschwerden ermöglicht.

• Mitbestimmung und Mitsprache müssen nach demokratischen Grundsätzen ermöglicht werden, ebenso die notwendige Transparenz, da der PSH keine Informationen an seine Mitglieder weitergibt und nicht zur Mitgestaltung einlädt, sondern alle Gesprächsmöglichkeiten boykottiert.

• Die sofortige Verfügbarkeit der Sport-Ergebnisse muss gewährleistet sein. 
Die sofortige Veröffentlichung der Sport-Ergebnisse ist zu garantieren. Dies ist Aufgabe der Landeskommission und PSH, denn gem. § 23 der Satzung des LSV sind die Aufgaben des Ausschusses: “g) die Informationen über den Leistungssport aller mit diesen Problemen befassten Kreise.“
Der PSH ist Mitglied des LSV – der sportliche Aspekt ist somit ein wesentliches Kriterium.

• Digitale Veröffentlichung der Ausschreibungen ohne Zahlungs- und Veröffentlichungszwänge.

Die Spreizung der Interessen im Pferdesport sind einerseits Chancengleichheit – anderseits kommerzieller Erfolg. 
Privilegien entstehen, wie z.B. für die CdS-Turniere. Amateure haben nur Startmöglichkeiten bei einem dreifachen Jahresbeitrag. Chancengleichheit wird nicht gewahrt, nur Profisportler haben Startmöglichkeiten.

Die Landeskommission unterstützt diese CdS-Turniere außerordentlich, so z. B. durch Verzicht auf bestimmte Anforderungen, wie bei den anderen Turnieren (z.B. Veröffentlichungspflicht der Ausschreibung, keine Aufsicht auf Abreiteplätzen, keine Tierärzte, keine Sanitäter = keine Kosten) – hier ist keine Chancengleichheit zu den anderen Veranstaltern gegeben. 
Der CdS (Club der Springreiter) ist kein demokratischer Verein, hat keine Satzung, ist aber als Förderverein durch den PSH anerkannt, d.h. der CdS hat bei allen Ausschüssen, Kommissionen des PSH Mitsprachemöglichkeiten.
Der CdS-Vorsitzende ist im Vorstand des PSH und der Landeskommission und ist Körbezirksvorsitzender, d.h. bei allen Personalfragen und Entscheidungen des Reitsportes ist er mitbestimmend. Seinen Lebensunterhalt verdient er als Pferdehändler.
Bei den CdS-Turnieren geht es nicht um den Sieg/Wettbewerb, sondern um die von der FN anerkannten Platzierungen. Durchschnittliche Pferde sollen möglichst viele Platzierungen erhalten, damit die erwartete Wertsteigerung durch die Anzahl der Platzierungen belegt ist und ein entsprechender höherer Kaufpreis erzielt wird. Der eigentliche Wettbewerb (z. B. auch geeignet für die Zuchtselektion) wird unterlaufen, es handelt sich nur noch um Marketingabsichten. Durch die CdS-Organisation (in sich geschlossen) ist es möglich, alle Wettbewerbsparameter direkt zu beeinflussen. Bei einer Aufweichung der Anforderungen der Leistungsprüfungen kommt es zu keiner Vergleichbarkeit der Ergebnisse. Das Vertrauen der daraus hergeleiteten Indizes geht verloren.
Ergänzt wird dies durch die Sichtungen zum Bundeschampionat. Alle Parameter wie z.B. Anforderungen, Richter, Zeiteinteilung werden vom PSH vorgeschrieben. Das durch die Landekommission vorgeschriebene Richtverfahren in SH wird bei diesen Sichtungen ausgesetzt.
Auch hier geht es um Marketing ( bessere Verkaufsmöglichkeiten ) und nicht um die eigentliche Selektion, um am Bundeschampionat in Warendorf jährlich teilzunehmen. Aus der Anlage ist erkennbar, dass bei den 6-jährigen Springpferden nur ein Reiter aus SH mit einem Holsteiner-Pferd bei 36 Startplätzen teilgenommen hat und bei den 5-jährigen Springpferden zwei Reiter aus SH mit Holsteiner-Pferden bei 32 Startern.

Der Veranstalter des Turniers in Tasdorf ist gleichzeitig Vorstands-Mitglied des PSH, Vorstands-Mitglied der Landeskommission, Vorsitzender des Körbezirkes sowie Vorsitzender des CdS.
Mit diesen Posten sitzt er in der Genehmigungskommission, in der Kontrollkommission und auch im Entscheidungsgremium für alle Sichtungen. 
Alle gewünschten Sichtungsprüfungen wurden an dieses Turnier vergeben. Andere Veranstaltungen wurden nicht berücksichtigt, hatten keine Chancen. 
Somit wird dem Turnier Tasdorf mit Duldung der Landeskommission ein Wettbewerbsvorteil gewährt, der nicht im Sinne der Reitsportinteressierten sein kann und darf.

Der Wunsch nach Transparenz wird einfach durch Aushebelung des Wettbewerbs unterlaufen. PSH, CdS-Turniere, wie auch alle Turniere, die zu diesem Kreis gehören, beauftragen Frau Henningsen als Meldestelle, so dass schon durch die Anzahl und Bedeutung der Veranstaltungen (Landes-Turnier) eine Monopolsituation geschaffen wurde. 

Die Sport-Ergebnisse der Turniere werden anderen nicht weitergeleitet z.B. an KN-Online. Mit diesen zur Verfügung stehenden Sport-Ergebnissen dürfen keine wettbewerbswidrig einseitigen 
Geschäftsfelder zugelassen werden. Die Landeskommission sollte durch Bestimmungen festlegen, wie die Ergebnisse zu veröffentlichen sind. Hier ist Transparenz einzufordern.

Das MELUR hat bei den Hengst-Körungen bereits ihre hoheitliche Aufgabe aufgegeben und die Kompetenz auf den Holsteiner Verband schon übertragen, es ist von dem Verband allein zu verantworten. 
Nur der Körbezirksvorsitzende hat das Recht, Mitglieder für die Vorstandswahl vorzuschlagen und nur der Vorstand kann Vorschläge für Ausschuss-und Kommissionsmitgliedern machen. 
78 Plätze werden mit 40 Personen (51,28%) besetzt – somit viele Doppel Besetzungen.
Vorstand u. Körbezirksvorsitzende (17 Personen) haben in 2010/2011 über die Auktion neun Pferde verkaufen können.
2010 wurden drei Hengste von Mitgliedern der Körkommission vorgestellt – davon zwei Hengste des Vorsitzenden der Körkommission; aufgrund kritischer Äußerungen wurde daraufhin der Vorsitzende getauscht.
2012 stellte ein Mitglied einen Hengst vor, der auch gekört wurde.
Das Körergebnis 2012 aus ca. 300 vorgestellten Hengsten stellt sich wie folgt dar: 8 % (25 gekörte Hengste), davon 11 Hengste (44 %) sind dem Verband, Handel und Verbands nahen Mitgliedern zuzuordnen (Widerspruchskommission, Körbezirksvorsitzender, Körkommission).

Der Eindruck entsteht, dass die Verbände einen großen Teil ihrer Ressourcen dazu verwenden, ”rent seeking“ zu betreiben. ”Dies und einer sich mit der staatlichen Unterstützung einstellender Gewöhnungseffekt führt zu einer Abnahme der Eigeninitiative im Bereich des selbstverwalteten Sports. Da zudem der Marktzutritt potentieller Konkurrenz erschwert wird, nimmt die Wettbewerbsintensität ab und in der Folge auch der Anreiz zu innovativem Handeln.“ (F. Daumann am 01.10.2010 Ordnungspolitischer Blog). Diese Beschreibung trifft auf die Verbände zu.

Wie im St. Georg zu lesen war, war der später gekörte Hengst beim Freispringen so präpariert, dass die Körkommission die Vorstellung abbrach, aber ihn trotzdem als Hengst körte und zur Auktion stellte. Der erzielte Preis von 450.000,- ‚¬ garantierte dem Verband und der kleinen Händlergruppe Einnahmen und Image-Gewinn als teuerster Hengst. 
Da die Körkommission das Freispringen dieses Hengstes abgebrochen hatte, wäre es korrekt gewesen, den Hengst bei der Nachkörung zu bewerten, da eine Beurteilung so nicht möglich war.

Die genannten Beispiele verdeutlichen die stichprobenartige Interessendominanz. Die Marketingseite ist über die Verbände so ausgefüllt, dass die Leistungsprüfungen bis zu den Körungen nicht nur der Selektion nach Zuchtkriterien (hoheitliche Aufgabe) dienen, sondern anscheinend überwiegend nach kommerziellen Zielen erfolgt.

Durch die unterschiedlichen Bereiche des Reitsports in Zucht und Sport stehen die sportlichen Werte wie Chancengleichheit und Fairness kommerziellen Marketingüberlegungen gegenüber, klare Verantwortungsbereiche werden so nicht geschaffen. 
Auch der Tierschutz ist von größter Wichtigkeit und muss berücksichtigt werden.

Um die Bedeutung der Pferdezucht und des Reitsportes zu erhalten, darf ”rent seeking“ nicht mehr akzeptiert werden, denn es zerstört jegliche Änderungsmöglichkeit aus eigener Kraft.

Daher besteht die Notwendigkeit, Strukturen mit Impulsen von außen zu schaffen.
Die Zahlen der organisierten Reiter bzw. Mitglieder nehmen seit 2004 ständig ab und zwar von 45.630 auf 42.569 Mitglieder d.h. minus 6,8 %.

Dieser Trend bricht nicht ab – vergleichbar auch bei der Pferdezucht, wo die Zahl der registrierten Fohlen ebenfalls rückläufig ist und zwar 2009 = 5.102 auf 3.535 Fohlen in 2012 d.h. minus 31 %, wobei 1.115 nicht in SH geboren wurden.

Dies hat auch Konsequenzen für die wirtschaftlichen Zusammenhänge der ländlichen Räume, obwohl die nicht organisierten Reiter nach Schätzungen zunehmen.

Nur neue Strukturen, die der gesellschaftlichen Entwicklung wie demokratische Mitbestimmung, Wettbewerbsmöglichkeiten und Transparenz angepasst werden, wären Chancen, den Abwärtstrend zu brechen.
Die Auswirkungen für die ländlichen Räume bei rückläufigen Mitgliederzahlen (minus 6,8 % seit 2004) und Rückgang der registrierten Fohlen (minus minus 31 %) sind signifikant. 
Daher ist ein Strukturwandel notwendig.

Behördliche Vorgaben bei der Anerkennung der Verbände sind also Hilfe zur Selbsthilfe.

Dietrich Lindenau
22.01.2013