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Bemerkungen zur Turnierveranstalter-Tagung des Pferdesportverbandes RD-Eck am 09.10.2017 in Groß Wittensee

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(@lindenau)
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Bemerkungen zur Turnierveranstalter-Tagung

des Pferdesportverbandes RD-Eck am 09.10.2017 in Groß Wittensee

 

Zu Punkt 1: Turnierplanung 2018

T. Schmitz stellte den Vorschlag des Vorstandes vor, dass alle PSH RD-Eck-Vereine zwei Turniere anmelden können, danach alle weiteren Turnierveranstalter. Bei Terminüberschneidungen haben die PSH RD-Eck-Vereine Vorrang.

 Er begründete diesen Vorschlag damit, dass die ländlichen Vereine Bestandschutz bräuchten, um im Turnierwettbewerb mit anderen Veranstaltern bestehen zu können.

Th. Stahl vertrat die Meinung, dass alle Turniere - auch die Kurzturniere  - angemeldet werden müssten und diese Termine rechtzeitig im Internet veröffentlicht werden sollten und zwar jeweils auf dem aktuellen Stand, so dass sich die ländlichen Veranstalter darauf einstellen könnten.

D. Lindenau wies daraufhin, dass sich die ländlichen Vereine mit ihren Veranstaltungen dem Wettbewerb stellen müssen. Die Nachfrage der Reiter nach Trainingsturnieren sei groß und ungebrochen. Die Springreiter, insbesondere die CdS-Reiter, wollen unkompliziert auf Allwetterplätzen reiten mit entsprechenden Parkplätzen und genau dies bietet Herr Schultes über seinen Veranstaltungsverein an und zwar 1 x wöchentlich werktags und 1 x monatlich eine Veranstaltung  zum Wochenende. Diese Startplätze gehen somit den ländlichen Turnieren verloren.

 

Das Holsteiner-Schaufenster  als  ländlicher Veranstalte mit  den HS-Challenge Turnieren  stellt sich dem Wettbewerb und definiert die Zielgruppe der Reiter: Junioren der LK 4+5 auf Ponys und dann die Umsteiger aufs Pferd.

Des Weiteren ist eine Leistungsebene, in diesem Fall Springprüfungen Kl.  A* bis L., festgelegt.

Um diese fünf Kernprüfungen  der HS-Challenge Springturniere des Holsteiner Schaufensters werden noch vier weiter Prüfungen angeboten. Als Zusatzmodul gibt es Lehrgänge und Übernachtungsmöglichkeiten. Damit wird auch der  Tourismus im ländlichen Raum berücksichtigt.

Vom Holsteiner Schaufenster werden Themen besetzt und Anreize geschaffen, wie Qualifikationstouren, Ranking,  besondere Lehrgänge und Zielstartplätze von besonderem sportlichem Wert. Damit sollen auch  überregionale Reiter  angesprochen werden. Über das Internet werden diese Veranstaltungen beworben.

 

Restriktive Maßnahmen, wie Wettbewerbseinschränkungen,  ist der falsche Weg, zumal die rechtliche Umsetzung über die LK höchst fraglich ist. Es sollten lieber Anreize geschaffen werden, damit sich die ländlichen Turniere gegenüber den Trainingsturnieren abheben. Dies ist insbesondere über sportliche Werte möglich.  Hier wäre auch der PSH RD-Eck gefragt, einen Gestaltungsrahmen zu ermöglichen und Innovationen und Anregungen konstruktiv zu begleiten und nicht Änderungs- und Entwicklungswünsche zu  verhindern.

 

Der PSH RD-Eck-Vorstand lehnte es ab, einen gewünschten Termin für ein  HS-Challenge Turnier in Kirchhorst am 25/26.08.2018 zu bestätigen. Termingleich ist ein Turnier der RG Emkendorf beantragt.

M. E. ist die Schnittmenge der Zielgruppen für beide Turniere sehr gering, denn auf der einen Seite sind Junioren (bis 16 Jahren) mit LK 4+5, die schon über Turniererfahrungen verfügen müssen und reine Ponyprüfungen reiten können sowie Umsteiger (bis 18 Jahren) vom Pony aufs Pferd.

Auf der anderen Seite werden Prüfungen für Turniereinsteiger (Junioren + JR) über den Mittelholstein-Riders-Cup angeboten - also eine andere Leistungsebene.

Ein direkter Wettbewerb zu Lasten der beiden Veranstaltungen ist m. E. nicht zu erkennen, eher eine Ergänzung.

 

Dass zu Gunsten eines Antragstellers der Wettbewerb innerhalb des PSH RD-Eck ausgeschaltet wird, nur weil drei Vorstandsmitglieder direkte Interessenvertreter dieser Veranstaltung sind, kann vom PSH RD-Eck nicht zugelassen werden. Eine sachorientierte Begründung wurde vom PSH RD-Eck nicht gegeben.

 

Dies verstößt auch gegen die Verhaltensrichtlinien Good Governance der FN. In § 1.1 wird das Verhalten bei  Interessenkonflikten aufgezeigt: der bloße Anschein sachfremder Überlegungen muss vermieden werden.

 

Dietrich Lindenau

12.10.2017

 

 


   
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