Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen Schleswig-Holstein
Herrn Mathias Karstens
Marienstr. 15
23795 Bad Segeberg
1. Juli 2013
Änderungen LK-Bestimmungen vom 01.04.2013
Hier: mein Schreiben vom 18.03.2013
Sehr geehrter Herr Karstens,
auf mein Schreiben vom 18.03.2013 habe ich bis heute keine Antwort erhalten.
Bitte teilen Sie mir mit, wann ich mit den Antworten auf meine Fragen rechnen kann?
In den LK-Bestimmungen vom 01.04.2013 ist aufgefallen, dass gegenüber den LK-Bestimmungen vom 01.10.2013 sich folgende Veränderungen ergeben.
1. § 2.3 (Zeiteinteilung- Aufsicht auf dem Abreiteplatz) entfällt – warum?
In den Bemerkungen zu den CdS-Turnieren 5. Abschnitt wurde festgestellt, dass der CdS als Veranstalter eben gegen diese Bestimmungen verstoßen hatte; nachzulesen unter Forum www.holsteiner-schaufenster.de
2. § 3.3 (Trainingstreffen) entfällt - warum?
3. § 4.3 (Parcourschef) entfällt - warum?
4. § 6 b (privilegierte Startmöglichkeiten) wird übernommen in § 5 b - warum?
Die CdS-Turniere sind privilegiert, die LK 1+2 Reiter können doch dort ihre Startmöglichkeiten ausschöpfen.
5. § 7.d (Teilung nach Leistung) entfällt – warum?
In den Bemerkungen zu den CdS-Turnieren 6.Anschnitt wurde festgestellt, dass der CdS als Veranstalter eben gegen diese Bestimmungen verstoßen hat, nachzulesen unter Forum www.holsteiner-schaufenster.de.
6. § 7 (Sonder-Startberechtigung LK 1+2) wurden beibehalten - warum?
Über die privilegierten CdS-Turniere ist ein entsprechendes Angebot doch gegeben.
7. § 8 (Amateur) entfällt - warum?
8. § 9 (Richtverfahren) entfällt - warum?
9. § 10 a (Geldpreisreduzierung) wird übernommen in § 9 - warum?
Privilegiert werden LK 1+2 Reiter durch die Mindestgeldpreis-Regelung für das zweite S-Springen; die Veranstalter hatten sich gegen die 80% Regelung für die restlichen Prüfungen ausgesprochen (s. Forum www.holsteiner-schaufenster.de)
10. Pilotprojekt Springpferde wurde beibehalten – warum?
Die Kritik des DRV ist berechtigt und kritische Stimmen (s. Forum www.holsteiner-schaufenster.de) gab es immer in SH zumal die Begründung:“Das Ergebnis war eindeutig positiv“ trotz Nachfragen nicht veröffentlicht wurde.
Bitte beantworten Sie die gestellten Fragen, denn die Begründungen für ihre Entscheidungen müssen ja vorliegen.
Mit freundlichem Gruß
Dietrich Lindenau