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Kommt die Reiter- und Züchtergemeinschaft ohne demokratische Anstandsregeln aus?

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(@lindenau)
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Kommt die Reiter- und Züchtergemeinschaft ohne demokratische Anstandsregeln aus?

Bei der Übertragung der staatlichen Zuständigkeit auf die Verbände können weiterhin staatliche Aufgaben wahrgenommen werden. So können Rechtsverordnungen zur Regelung der fachlichen Grundsätze der LP und ZWS erlassen werden und Regelungen zur Qualitätssicherung der LP und ZWS vorgeschrieben werden.

Das Verhältnis Mensch-Pferd wird in den ethischen Grundsätzen des Pferdefreundes der FN und durch die Grundregeln des Verhaltens im Pferdesport geregelt.

Um das Buttom-up-Prinzip und die Einbeziehung der Mitglieder zu garantieren, sind bestimmte demokratische Regeln festzuschreiben.
So müssen u. a. Mitbestimmung, Transparenz, von den Verbänden unabhängige Gerichtsbarkeit, Petitionsrecht gewährleistet werden; hierfür gibt es zur Zeit keine Grundlage.

Hierzu folgende Vorschläge:
Das Land SH nutzt die vorgesehene Ermächtigung und bestimmt durch eine Rechtsverordnung den Rahmen und übernimmt deren Weiterentwicklung und Kontrolle.
Umgesetzt wird dies durch eine Compliance Kommission unter Federführung des MLUR.
Das MLUR ist zuständig für die Fachaufsicht über die Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen in SH.
Die Kommission wird einberufen jeweils durch das Ministerium.

Diese Kommission erarbeitet Umsetzungsvorschläge für folgende Themen:
Für die Verbände und Landeskommission sind folgende Voraussetzungen einzufordern, entweder als Selbstverpflichtung oder als Vorgaben zur Anerkennung (2013 ).
Transparenz
Transparenz ermöglicht den Beteiligten, Probleme wahrzunehmen, Beschwerden zu äußern, Verbesserungsvorschläge zu erörtern und diese den Verantwortlichen mitzuteilen, um die Effizienz z. B. der Landeskommission zu steigern.
Wettbewerb
Hauptziel des Wettbewerbs besteht darin, wirtschaftliche und sozial schädliche Auswirkungen von wettbewerbsbeschränkendem Verhalten zu verhindern.
Petitionsrecht
Alle Beteiligten haben das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Gremien zu wenden; diese müssen neutral und unabhängig sein.
Datentransfer und Datenverfügbarkeit
Es muss gewährleistet sein, Sportdaten unverzüglich und zeitgleich zur Verfügung zu stellen.
Mitsprachemöglichkeiten
Mitsprache muss z. B. durch Arbeitskreise für jeden Interessierten möglich sein.
Mitbestimmung
Mitbestimmung muss gewährleistet sein, so z. B. bei der Wahl des LK-Vertreters der Veranstalter durch die Veranstalter.

Daraus kann sich dann ein ständiger Ausschuss entwickeln, der für Tierschutz, Compliance, Good Governance und Petition steht.
Voraussetzung ist, dass deren Mitglieder nicht interessenabhängig sein dürfen, z.B. verantwortliche Mitglieder der Verbände.
Die Zuständigkeit bezieht sich auf die Landeskommission-SH und den anerkannten Pferdezuchtorganisationen.

Die Hoffnung auf Anstand reicht nicht immer. Es bedarf eines starken Rahmens. Hier ist der Staat gefordert, wenn die Akteure zu keiner Selbstverpflichtung kommen.

Dietrich Lindenau, 13.01.2012


   
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